Stoffstrombilanz mit GIS-Schlagkartei erstellen
Und wiedermal gelang es dem Gesetzgeber das deutsche Bürokratiemonster im Agrarsektor ein Stück weit zu vergrößern. Die Fristen zur Erstellung der Stoffstrombilanz rücken in den Blickpunkt. Für einige Betriebe bleibt noch die Schonfrist bis 2023, aber über die geltenden Kriterien wird schon wieder heftig gestritten. Jedes Bundesland hat schon eine eigene Auslegung des Gesetzestextes und verwirrt die Landwirte zusätzlich.
Besteht für Sie die Bilanzpflicht, sollten Sie einen Blick auf unsere Schlagkartei werfen. Denn hiermit ist die Erstellung der Bilanz einfach und übersichtlich in kurzer Zeit zu schaffen. Der größte Teil der Stammdaten kann aus den Daten der Schlagkartei übernommen werden, auch ein Teil der Eingaben ist über die Schlagkarteiführung bereits erledigt. Da die Mengenerfassung innerhalb der Lagerverwaltung stattfindet, stehen dem Anwender der gesamte Funktionsumfang der Lagerverwaltung zur Verfügung um die Fülle der Daten effektiv zu erfassen und dabei die Übersicht zu behalten.
Die Druckerstellung erfolgt genau im vorgegebenen Format der Verordnung und gewährleistet, dass sich Berater und Kontrolleure schnell zurechtfinden.
Sehen Sie nun hier in der Bildershow eine Übersicht des Programmmoduls Stoffstrombilanz:
(Hinweis: Um den Beschreibungstext unten lesen zu können, halten Sie die Maus nicht über das Bild.)
Sie können hier im Webshop ein Demoprogramm bestellen. Anwender unserer Schlagkartei benötigen mind. die Version 7.14.
Für Ihre Fragen stehen wir telefonisch und per Mail gern zur Verfügung.
Acker- und Grünlandschlagkartei für jeden Betrieb
Maßnahmendokumentation, Anbauplan, Düngebilanz, Lagerverwaltung
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0.00 €(MwSt. Exkl.)
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