Düngebedarfsermittlung mit BESyD - GIS GmbH - Software für Landwirtschaft und Jagdgenossenschaften

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Düngebedarfsermittlung mit BESyD - eine Info der GIS GmbH Leipzig

Werte Landwirte!

die Düngeverordnung ist nun eigentlich nicht mehr ganz neu, aber mit dem Start der ersten Düngemaßnahmen auf den Feldern sorgt sie doch für viel Aufregung in den Betrieben. Nach dem Wortlaut der Verordnung muss vor dem Befahren der Felder eine Düngebedarfsermittlung für jeden Schlag durchgeführt werden – unabhängig davon welche Menge an Stickstoff und Phosphor ausgebracht wird und ob diese Menge den Bedarf überhaupt überschreiten könnte.

Die Ämter und die Berater der TLL machen hier auch Druck in den Beratungsveranstaltungen, dass die Dokumentationen rechtzeitig erstellt werden sollen und verweisen auf das Softwareprogramm BESyD, welches von der Sächsischen Landesanstalt bereitgestellt wird. Oftmals entstand hierbei der Eindruck, dass die Verwendung von BESyD obligatorisch ist und nur die damit erstellten Berechnung und die Ausdrucke dazu die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Thema heute: „Pro und Contra zu BESyD“

hier die Zusammenfassung für Schnell-Leser:
- es besteht keine Pflicht zur Nutzung von BESyD
- der Erfassungsaufwand bei Anwendung von BESyD ist zeitaufwendig und uneffektiv
- nutzen Sie unsere GIS-Schlagkartei und exportieren Sie einfach 100% aller erforderlichen Daten nach BESyD – sparen Sie Zeit
- weitere Infos und eine 30-Tage Testversion hier!

hier unsere ausführliche Info zum Thema:

Ein Pflicht zur Nutzung einer bestimmten von den Landesbehörden bereitgestellten Software gibt es nicht. Dies steht einfach nicht drin im Bundesgesetz und eine landesrechtliche Durchführungsbestimmung hat Thüringen bisher nicht erlassen. Im Grunde könnte die Berechnung sogar auch per Hand auf einem Zettel durchgeführt werden – alle erforderlichen Parameter stehen in der Düngeverordnung. Nur ist diese eben für den Landwirt nicht leicht zu verstehen, und die TLL hat es bisher versäumt den Betrieben eine verständliche Anleitung bereitzustellen und versteckt sich folglich hinter der BESyD-Software die als „Alleskönner“ angepriesen wird. Aktuell heißt es hierzu im Internet:

Die länderspezifischen Präzisierungen auf die Bedingungen vom Freistaat Thüringen werden in einer demnächst zu erstellenden TLL-Broschüre „Düngung in Thüringen nach guter fachlicher Praxis“ beschrieben und veröffentlicht. (Quelle) (Stand Februar 2018)

Die anderen Bundesländer sind da wesentlicher weiter, wenn es um die Unterstützung der Landwirte geht. Und siehe da! Die Erstellung der Düngebedarfsermittlung ist kein Zauberwerk. Das wird Sie vielleicht wundern dies aus dem Munde eines Softwareherstellers zu hören – aber wir erzählen eben keine Märchen, sondern verweisen nur auf Tatsachen.

Tatsache Nr 1: Sicherlich jede Schlagkartei-Software am Markt (z.B. GIS-Schlagkartei 7 ;-} ) kann inzwischen eine gesetzeskonforme Düngebedarfsermittlung rechnen.

Tatsache Nr 2: Die Erfassung aller für die Düngebedarfsermittlung relevanter Daten im Softwareprogramm BESyD ist schlichtweg eine zeitraubende und nervenaufreibende Tätigkeit.

Nur zwei Beispiele: Bei der Erfassung der organischen Düngung müssen bei jeder Buchung und bei jedem Schlag die Gehaltswerte für N und P eingegeben werden. Stammdatenverwaltung=Fehlanzeige. Sammelbuchung=Fehlanzeige. Weitere Bedarfswerte der Fruchtarten die von den Landesbehörden veröffentlicht wurden, kommen erst am Jahresende 2018 in die BESyD-Software!

Und selbst wenn Sie diesen immensen Zahlenberg eingetippt haben, haben Sie nur einen Teil Ihrer Cross Compliance Pflichten erfüllt – Aufzeichnungen zur Ausbringungstechnik, Wetter (Frostboden!), der gesamte Pflanzenschutz und und und =Fehlanzeige. Um die Führung einer 2. Schlagkartei am PC oder auf Papier kommen Sie nicht umhin.

Zwei Vorteile hätten Sie sich zumindest erarbeitet: Zum Einen „fachliche erweiterte Düngeempfehlung“, welche Ihnen eine wirklich fachlich unterlegte Düngeberatung liefert und nicht nur den gesetzlichen Grenzwert aufzeigt. Zum Anderen eine vermutliche höhere Akzeptanz bei Kontrollen durch die Ämter, wenn Sie die BESyD Ausdrucke vorzeigen können (toll, die haben ja auch nicht die Arbeit gehabt!).

Wir hätten Ihnen natürlich nicht diese Mail gesendet, wenn wir Ihnen nicht die Lösung für das Problem bieten könnten:

„Nutzen Sie die fachliche BESyD-Düngebedarfsermittlung, erstellen Sie die Nachweisdokumente mit BESyD und erhöhen damit die Akzeptanz bei Kontrollen – aber ganz ohne Eingaben im BESyD zu tätigen! Rechnen Sie die Düngebedarfsermittlung in einer vollständigen Schlagkartei.“

Wie geht das? BESyD enthält eine Importschnittstelle, über die praktisch alle Daten auch aus einer vorhandenen Schlagkartei eingelesen werden können. So können Sie in Minuten eine völlig leeren Datenbestand im BESyD mit den kompletten Daten Ihres Betriebes füllen, ohne auch nur eine Zahl dort einzugeben. Klar auch diese Daten müssen ersteinmal in den PC, aber unsere moderne GIS-Schlagkartei verfügt über viele Funktionen die die notwendigen Erfassung vereinfachen, automatisieren und zusammenfassen. Und Sie haben das abgerundete System für den Pflanzenbau – inkl. Dokumentation Pflanzenschutz, Kostenrechnung, Lagerverwaltung und umfangreiche Auswertungen über den gesamten Produktionsprozess.

Klar auch andere Agrarsoftwarehersteller bieten inzwischen diese Schnittstelle. Doch prüfen Sie! Ist dies ein Zusatzmodul, müssen sie eventuell hierfür einen Aufpreis bezahlen! Ist die Schnittstelle wirklich so umfassend, um ohne Nachpflege in BESyD alle Berechnungen auszuführen. Leistet der Anbieter einen ausreichenden Kundenservice, um Sie bei Problemen zu unterstützen?

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot zum Erwerb der Software GIS-Schlagkartei für Ihren Betrieb! Wir bieten auch attraktive Preise für Umsteiger – überlegenswert, wenn Ihr Softwareanbieter einen Aufpreis für die BESyD Anbindung verlangen sollte.

Infos zur GIS-Schlagkartei erhalten Sie hier auf unserer Internetseite.

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