Neue rechtliche Vorgaben für die Dokumentation von PSM-Anwendungen im Ackerbau
ab 01. Januar 2026 gelten für die Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittelanwendungen strengere rechtliche Vorgaben. Gemäß der EU Verordnung von 2009 gilt schon seit vielen Jahren, dass Landwirte Aufzeichnungen über die verwendeten Pflanzenschutzmittel zu führen haben. Dabei gab es bisher bestimmte Pflichtangaben und dem Verwender stand es frei, wie er diese Aufzeichnung führt (handschriftlich/digital).
Mit dem sogenannten Green Deal wurde im Jahr 2023 eine neue EU Verordnung (2023/564) verabschiedet, die eine umfangreichere Dokumentation vorschreibt. Diese Vorgaben gelten ab dem 01. Januar 2026 und sind entsprechend einzuhalten. In dieser Verordnung ist ebenfalls vorgeschrieben, dass die Aufzeichnungen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format zu erfolgen haben.
Aufgrund mangelnder Umsetzungsfähigkeit der entsprechenden Behörden in den Mitgliedstaaten (auch in Deutschland) hat die EU kurzfristig eine weitere Durchführungsverordnung (2025/2203) erlassen, welche es den Mitgliedstaaten erlaubt, die elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. In Deutschland wird man von dieser DVO Gebrauch machen. Voraussichtlich im Januar 2026 wird das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Allerdings bezieht sich diese Verschiebung lediglich auf die Art der Dokumentation (Digital, Papierform) und nicht auf den Umfang der neuen Pflichtangaben.
Was sind die neuen Vorgaben, die ab dem 01. Januar 2026 gelten und umzusetzen sind?
- Die Aufzeichnung muss spätestens 30 Tage nach der Anwendung erfolgen.
- Die Art der Verwendung muss angegeben werden (im Ackerbau: „Behandlung Oberflächen“).
- Neben der Bezeichnung der behandelten Kulturpflanze muss zusätzlich der EPPO-Code der behandelten Kulturpflanze und das Entwicklungsstadium (BBCH Stadium) angegeben werden.
- Neben der Bezeichnung des Schlages muss die Lage (bevorzugt: Feldblock-Nr, alternativ: GPS Koordinaten) und die Größe der behandelten Fläche angegeben werden.
- Neben dem Datum muss bei entsprechenden Indikationen (z.B. Insektizid B4 oder B2) auch die Uhrzeit angegeben werden.
- Neben der Menge je Flächeneinheit und der genauen Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels muss jetzt auch zusätzlich die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels mit angegeben werden.
Auswirkungen für Anwender der GIS-Schlagkartei
Alle diese Anforderungen an die Dokumentation sind bereits jetzt mit der GIS-Schlagkartei erfüllbar. Für eine bessere Darstellung der Dokumentation am Bildschirm und im Ausdruck haben wir aber trotzdem den Bereich Pflanzenschutz im Programm gründlich überarbeitet.
Wie nicht anders von uns gewohnt, stellen wir sicher, dass Sie die neuen gesetzlichen Vorgaben mit der GIS Schlagkartei einhalten können und das mit möglichst wenig zusätzlichem Aufwand für Sie als Anwender.
Darüber hinaus werden wir in diesem Zuge aber auch noch weitere Prüfungen einbauen, damit Sie sicher sein können, dass zum Beispiel ein eingesetztes PSM auch in der entsprechenden Kultur oder dem entsprechenden Entwicklungsstadium zugelassen ist. Oder auch einen Hinweis einbauen, wann es erforderlich ist neben dem Datum auch die Uhrzeit mit anzugeben.
Die neue Programmversion befindet sich derzeit im „trockenen“ Test – mangels konkreter Eingaben bei den Testern und wird pünktlich Anfang Januar zum Download für Sie zur Verfügung stehen. Die Ausgabe einer „maschinenlesbaren“ Form wird wohl noch nicht erforderlich sein, gleichwohl fehlen auch entsprechende Formatvorschriften seitens der Behörden. Soweit diese Schnittstellenbeschreibungen gegeben sind, werden Sie mit der GIS-Schlagkartei auch diese Vorschrift vollumfänglich erfüllen – ohne Aufwand und ohne Zusatzkosten.
Was können Sie jetzt schon tun?
Für Sie ist wichtig ist, dass Sie ihren PSM in den Grunddaten prüfen und aktualisieren. Da bisher nur der Name des verwendeten Produktes erforderlich war, war es bisher egal, ob Sie ein Mittel gebucht haben, dessen Zulassung evtl. bereits ausgelaufen war obwohl es schon eine Anschlusszulassung gibt. Hier lauern Gefahren!!
Beispielhaft sei hier das PSM Boxer genannt. Die Zulassung von Boxer endete am 31.10.2025, es liegt eine neue Anschlusszulassung mit einer neuen Zulassungsnummer vor.
Sobald sich keine Bestände innerhalb der Aufbrauchfrist mehr im Ihrem Lager befinden oder die Zulassung gänzlich erloschen ist, empfehlen wir den entsprechenden Datensatz auszublenden (löschen ist nicht möglich) um zukünftigen Verwechslungen vorzubeugen.
Zukünftig gilt es den Beständen bzw. der PSM Liste mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um nicht fehlerhafterweise ein PSM mit einer abgelaufenen Zulassung zu buchen und somit ungewollt einen Verstoß zu produzieren, da zukünftig neben dem Mittelnamen eben auch die Zulassungsnummer. mit angegeben werden muss.
Tipp: Im Rahmen einer PSM Inventur sollte man neben den Mengen auch gleich prüfen, welchen Mittel sich in welcher Menge mit welcher Zulassungsnummer sich im Lager befinden und den Bestand in der Schlagkartei entsprechend auf Stand bringen.
Auch den Parallelhandelsprodukten muss zukünftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, da es hier noch mehr „Verwirrung“ gibt. Der Mittelname ist zwar immer der Gleiche, auch das Zulassungsende, aber es gibt parallel verschiedene Zulassungsnummern (PI Nr.) und zum Teil, wie im unteren Beispiel auch noch verschiedene Hersteller:
Wir als GIS bieten Ihnen auf jeden Fall maximale Unterstützung, um mit den neuen Vorgaben nicht ins Verderben zu stürzen. Wir aktualisieren wie gewohnt monatlich die PSM Listen der normalen Zulassungen, wie auch der Parallelhandelsmittel. Zudem kennzeichnen wir wie gewohnt farblich, ob die Zulassung eines PSM ausgelaufen ist.
Auch für die Angabe der Lage der Schläge (Angabe der Feldblocknummer), müssen Sie einmalig aktiv werden. Dazu haben wir aber bereits entsprechende Werkzeuge im Navikat, sowie die Ackerschlagkartei an Bord. Eine entsprechende Anleitung werden wir Ihnen zeitnah zur Verfügung stellen.
Sie haben noch keine (passende) elektronische Schlagkartei? Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Telefon 0341 / 479 61 61
Email kontakt@gis.gmbh
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