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Grundsteuererstattung - So bewältigen Sie den Verwaltungsaufwand!

Das Rennen ist gestartet! Eine Vielzahl der Gemeindeverwaltungen haben begonnen die Zahlungsbescheide zur "Grundsteuer A" an die Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke zu verschicken. Und schon stehen die Verpächter bei Ihnen im Büro und verlangen die Erstattung und manchmal sogar die Vorauszahlung der Steuerbeträge.


Mit dem Programm GIS-Flächensystem können Sie diesen immensen Verwaltungsaufwand meistern!


Das Programm GIS-Flächensystem können Sie auch parallel zu einer bestehenden Pachtverwaltung nutzen. Da alle relevanten Daten aus den ALKIS-Daten generiert werden, sind praktisch keine Zahlen und Texteingaben notwendig. Für eine Vielzahl von gängigen Pachtverwaltungsprogrammen (Agrocom, Next, ELMID, Helm, Excel, IMBUA) bieten wir Ihnen auch eine automatisierte Datenübernahme der Pachtverträge und Bankverbindungen an.

Scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren - wir beraten Sie umfassend und unverbindlich!

1. Woher bekomme ich die digitalen Angaben zu meinen Eigentumsflächen und der Nutzung?
Alles was Sie brauchen erhalten Sie mit den ALKIS-Daten vom Katasteramt. Das Programm GIS-Flächensystem wird diese Daten in einer Liste anzeigen und Basis sein für Ihre Abarbeitung. Die Übernahme in den Pachtvertrag erfolgt automatisch, Sie müssen keine einzige Zahl erfassen.
Was ist zu tun?
Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich aktuelle ALKIS-Daten (neuer als 1.Januar 2022) mit Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. In Thüringen, Sachsen, Brandenburg ist das kostenlos (nur geringe Bearbeitungsgebühr). In Sachsen Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern können sie zumindest die Flurstück, Nutzungsarten und EMZ online und kostenlos erhalten.

2. Woher bekomme ich die Ertragsmesszahlen?
In allen Bundesländern automatisch mit den ALKIS-Daten, welche die Bodenschätzung enthält.

Was ist zu tun?
ALKIS-Daten beschaffen. In Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zusätzlich noch ein automatisches Nachlesen der Ertragsmesszahlen aus den Geoportalen - natürlich per Mausklick.
3. Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Wenn Sie die ALKIS-Daten verwenden, stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Sie werden das in Kürze meistern können.
Arbeiten Sie sich mit den ersten Pachtverträgen in die Problematik ein. Prüfen Sie die vorgelegten Bescheide und versuchen Sie einfache Konstellationen sofort zu lösen. Stellen Sie größere Pachtvertäge in denen eine Vielzahl von Sonderfällen enthalten sind, erst einmal zurück. Haben Sie eine Routine in der Bearbeitung gefunden, können Sie diese mit der gewonnenen Erfahrung bearbeiten. Sodann können Sie den gesamten Flurstücksdatenbestand automatisch berechnen lassen und sind dann bereits auskunftsbereit, wenn Pächter zur Tür hereinkommen. Der Betriebsleiter muss entscheiden, ob Sie am Ende auf die Verpächter die sich noch nicht gemeldet haben aktiv zugehen, die berechnete Erstattung ohne Gegenprüfung von sich aus zahlen oder Erstattungsbeträge vorerst einbehalten.
4. Muss ich für jedes Flurstück die Nutzart feststellen und bei Teilflächen ausmessen?
Nein: Bei Nutzung der ALKIS-Daten haben Sie im Grunde die gleiche Datengrundlage wie der Eigentümer bei Abgabe der Erklärung. Unter Nutzung der Internetportale in TH, BB, SA und MVP ist sogar eine genaue Übereinstimmung gegeben. Somit stellen vollständig angepachtete Flurstücke kein Problem dar. Lediglich Teilpachten sind genau zu prüfen, ein einfache Verhältnisrechnung zur gesamten EMZ sollte für die Zwecke der Erstattung aber genügen. Technisch wären sie aber bei Nutzung unserer Software auch in der Lage die EMZ für beliebige Teilflächen auf Grundlage der gewichteten Ackerzahlen zu berechnen - ihr Verpächter könnte dies aber nicht überprüfen, da ihm diese Technik für gewöhnlich nicht zugänglich ist.
5. Wie erfolgt die Auszahlung an die Verpächter?
Die Auszahlung der Erstattungsbeträge erfolgt über eine SEPA-Datei die Sie an die Bank übertragen. Zahlungen können bei Bedarf in Raten und Zahlungsblöcken organisiert werden. Die IBAN können Sie aus allen gängigen Pachtverwaltungsprogrammen importieren lassen.
6. Wie sind zukünftige Pachtvertragsanpassungen zu verwalten?
Dies wäre überhaupt kein Problem, wenn Sie mit der gesamten Pachtverwaltung auf unsere Software umstellen. Die Grundsteuer wird dann immer bei jeder Neuverpachtung und Pachtänderung mit der Pachtzahlung mitgerechnet und ausgewiesen. Auch jede Nachveranlagung oder eine erneute Erklärung zur Grundsteuer für Ihre Eigentumsflächen werden Sie automatisiert erstellen können.

Möglich ist aber weiter eine parallele Nutzung zur bestehen Pachtverwaltung. Änderungen am Grundstücksbestand müssen Sie dann nur über die ALKIS-Daten nachvollziehen.

GIS-Grundsteuer 2025
GIS-Grundsteuer 2025
Software Landwirtschaft
Bearbeitung der Grundsteuererstattung, ALKIS NAS-Format, automatische Übernahme der EMZ je nach Bundesland, Luftbildkarte, Auszahlung per SEPA
Grundpreis 950,- Euro, zzgl. Preis je Pachtflurstück das berechnet wird
für das 1. bis 1000. Flurstück 0,50 Euro/Flst, ab 1001. Flurstück 0,25 Euro/Flst.
0.00 € (MwSt. Exkl.)
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