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Fragen zur Grundsteuerreform

Die Finanzverwaltungen haben in den letzten Wochen damit begonnen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform zu versenden. Gewöhnlich hat dies bei den Landwirtschaftsbetrieben mehr Fragen aufgeworfen, als Antworten gegeben.
Auch wenn noch einige damit in Zusammenhang stehende Probleme einer Lösung bedürfen, sollten Sie sich keine unnötig großen Sorgen machen! Bei konsequentem Einsatz der „Digitalisierung“ – wie es ja die Behörden immer von Ihnen wünschen (nur leider selber wenig liefern) wird die Abgabe der Feststellungserklärung von Ihnen leichter zu bewerkstelligen sein, als Sie es sich derzeit vielleicht vorstellen können.
Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einer Anpassung des GIS-Flächensystem um eine effektive und weitgehend automatische Abarbeitung zu ermöglichen. Auch eine Zertifizierung für die ELSTER-Schnittstelle werden wir versuchen, wenngleich der Aufwand für uns enorm hoch, aber die Zeit kurz ist. Es ist auch nicht gerade eine Investition in die Zukunft, da eben eine einmalige Aktion im Jahr 2022. Davon unabhängig wird seitens der Finanzbehörden auch die Möglichkeit der Abgabe von Dateilisten erwogen, diese Lösung wäre eigentlich ideal für beide Seiten.

Die brennenden Fragen finden Sie hier kurz erläutert:

1.Woher bekomme ich die digitalen Angaben zu meinen Eigentumsflächen und der Nutzung?
Alles was Sie brauchen erhalten Sie mit den ALKIS-Daten vom Katasteramt. Das GIS-Flächensystem wird diese Daten in einer Liste anzeigen und Basis sein für Ihre Abarbeitung.
Was ist zu tun?
Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich aktuelle ALKIS-Daten (neuer als 1.Januar 2022) mit Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. In TH, SN, BB ist das kostenlos (nur geringe Bearbeitungsgebühr). In MVP und Anhalt bleibt nur der Erwerb der Daten. Beschränken Sie sich auf die Eigentumsflächen, dann ist der Kostenaufwand vielleicht überschaubar.

2.Wie ordne ich meine Eigentumsflächen den Aktenzeichen zu?
Die Bundesländer haben da verschiedene Systeme um eine „wirtschaftliche Einheit“ zu bilden. Manchmal die Gemarkung(en), manchmal das/die Grundbuch(bücher). Diese Systematik ist einfach in das GIS-Flächensystem zu übertragen. Ein Bodensatz wird bleiben, insbesondere bei den Gebäudeflächen die bisher schon in Grundsteuer B bewertet wurden. Diese händische Zuordnung ist aber eine zeitlich überschaubare Aufgabe.
Was ist zu tun:
Sammeln Sie alle Informationsschreiben des FINA (da darf kein Schreiben verlorengehen!)

3.Woher bekomme ich die Ertragsmesszahlen?
In aller Regel automatisch mit den ALKIS-Daten, welche die Bodenschätzung enthält. Das sollte schätzungsweise 95% der landwirtschaftlichen Fläche abdecken. Wo dies nicht der Fall ist, muss ohnehin mit einem Gemarkungsdurchschnitt bewertet werden.
Was ist zu tun?
ALKIS-Daten beschaffen. In Thüringen wird es zusätzlich noch ein automatisches Nachlesen der Ertragsmesszahlen aus dem GEOPROXY nach dem 1.Juli geben.

4.Wie soll ich die ganze Arbeit in der kurzen Zeit bewältigen?
Wenn Sie ALKIS-Daten verwenden, stellt sich diese Frage eigentlich nicht. Sie werden das in Kürze meistern können.
Was ist zu tun?
Ohne ALKIS-Daten müssen Sie abschätzen, wie viele Eigentumsflächen Sie besitzen und dann rechtzeitig Fristverlängerung beantragen. Die Finanzverwaltungen haben angedeutet, dass dabei sehr kulant vorgegangen werden wird. Ein Fristverlängerung um 6 Monate sollte wohl bei umfangreichem Eigentum problemlos möglich sein.
Haben Sie auch nicht den Ehrgeiz der Erste zu sein – es gibt dafür keine Goldmedaille. Wenn die technischen Möglichkeiten der Verwendung von ELSTER geklärt sind, sollte die „Knopfdruck“-Abgabe der Erklärung so spät als möglich erfolgen – somit können alle Erfahrungen und vielleicht neue Vorschriften für die Bewertung und Handhabung von Sonderfällen in Ihre Abgabe einfließen. Hierzu werden wir sie in den nächsten Wochen auf dem Laufenden halten.

5.Muss ich für jedes Flurstück die Nutzart feststellen und bei Teilflächen ausmessen?
Bei Nutzung der ALKIS-Daten liegt die Antwort hier irgendwo zwischen „niemals“ und „manchmal“. Ohne ALKIS = „JA“ das müssen Sie tun.
Laut Vorschrift des Bewertungsgesetzes sind die im Kataster hinterlegten Nutzarten maßgebend für die Bewertung. Also auch die „Schlagecke“ und der „Feldweg“ wird als Acker besteuert, auch wenn Sie im INVEKOS nicht gefördert werden. Somit kann in der Masse die im ALKIS geführte Nutzart als Basis der Bewertung dienen und wird im GIS-Flächensystem so automatisch als Datensatz vorgetragen.
Bekanntermaßen gibt es aber auch in den ALKIS-Karten Fehler bei der Zuordnung der tatsächlichen Nutzung. Wer also nicht die nächsten 50 Jahre Grundsteuer für einen Radweg oder einen Straßengraben bezahlen möchte, sollte einen Blick darauf nehmen!! Im GIS-Flächensystem wird dazu ein Vergleich mit den Feldblöcken vorgenommen und für jedes Flurstück die „Fehlerquote“ in Quadratmeter ausgegeben. Somit haben Sie einen schnellen Überblick über diese Flächen und können selbst entscheiden, ob Sie eine vom ALKIS abweichende Nutzung geltend machen möchten.

6.Wie kann ich meinen Verpächtern helfen?
Das ist nicht Ihre Aufgabe! Sie sind kein Erfüllungsgehilfe der Steuerbehörde! Bevor Sie eine gefühlte moralisch-wirtschaftliche Verpflichtung erfüllen, sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt/Steuerberater besprechen was rechtlich da überhaupt statthaft ist. Nicht einmal die Lohnsteuervereine dürfen das!
Im GIS-Flächensystem werden Sie technisch gesehen zu jedem beliebigen Grundbesitz die Feststellungserklärung vorbereiten und abgeben können. Das muss und darf ja auch sein für den privaten Landwirt und seine Angehörigen. Gleichwohl könnte sich jeder Mitarbeiter eines Agrarbetriebes sich der digitalen Technik seines Arbeitgebers bedienen, um seine eigene Erklärung zu erstellen.

Rückfragen an uns bitten wir vornehmlich per Mail an uns zu stellen. Jedes Telefonat kostet wertvolle Programmierzeit. Gerne nehmen wir auch alle Informationen entgegen, die Sie von Dritten, insbesondere den Finanzbehörden erhalten. Auch hier gilt: Email schreiben!



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