Jagdgenossenschaften entstehen in Deutschland kraft Gesetzes, ohne dass es einer Gründung oder amtlichen Bescheides bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, so genannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Um die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, muss der Grundstückseigentümer hierfür den grundbuchlichen Nachweis des Eigentums erbringen.
Die Software Jagdpachtverwaltung verwaltet die Jagdgenossen in einer übersichtlichen, sortierten Liste. In der Liste stehen die wichtigsten Angaben, wie Name, Vorname und Adresse, die jagdbare Fläche und der Reinertragsanteil. Die Details zu jedem Jagdgenossen erhalten Sie durch einfaches Klicken und Anzeige des Datendialoges. Im Dialog können Sie alle weiteren Angaben zum Jagdgenossen sehen und auch alle Daten eingeben und ändern. Neben den vollständigen Adress- und Kontaktdaten zeigt der erste Blick in den Dialog eine Liste der Eigentumsflächen.
Werden die Daten vom Katasteramt übernommen, erhalten Sie auch automatisch alle Angaben zu weiteren Miteigentümern. Das Programm bestimmt primär ersteinmal den ersten Namen im Grundbuch zum Jagdgenossen. Die Zuordnung können Sie aber beliebig ändern, bzw. auch die Eigentümergemeinschaft als solches bezeichnen.
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