Jagdkataster - Jagdpachtverwaltung

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Jagdkataster

Das Jagdkataster besteht aus einer Übersichtsliste mit allen Flurstücken, die bejagbar sind. In der Liste stehen die Angabe der Eigentümer und für jeden Jagdgenossen die Summe der bejagbaren Flächen. In dieser Liste ist auch die Gesamtsumme der bejagbaren Fläche des Gemeinschaftsjagdbezirkes angegeben.

Das Jagdkataster bildet die Grundlage für die Abstimmungen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung, die Ausschüttung von Einnahmen an die Jagdgenossen, und die Verpachtung an Jäger. Desweiteren sind aus dem Jagdkataster und dem begleitend geführten Kartenmateriel alle Angaben zu entnehmen, die den Gemeinschaftsjagdbezirk aufgrund vertraglich vereinbarter oder behördlicher angeordneter Angliederungen an benachbarte Jagdbezirke abgrenzen.

Nach dem jeweiligen Recht der Länder Deutschlands sind entweder die Gemeinden oder die Jagdgenossenschaften verpflichtet, das Jagdkataster zu führen.

Traditionell führen die Jagdvorstände das Jagdkataster schriftlich in Form von handgeschriebenen Listen oder Karteien. In aufwendiger Kleinarbeit wurden über Jahre hinweg die Eigentümerdaten anhand von Grundbuch- oder Katasterauszüge gesammelt und notiert.

Heute bieten schnelle Computer und unsere moderne Software für jede Jagdgenossenschaft die Möglichkeit das Jagdkataster auch "elektronisch" zu führen. Die beste Voraussetzung für den Einstieg hierfür bietet heute die Datenübernahme des Flurstücks- und Eigentümerbestandes vom Katasteramt. Technisch ist dies in allen Bundesländern möglich, in einigen Ländern gibt es sogar über die Interessenverbände vergünstigte Konditionen beim Bezug der Daten.

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